In diesen Fachrichtungen drohen Patienten am häufigsten Behandlungsfehler

Die Zahl der Menschen, die möglicherweis Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, verharrt auf einem hohen Niveau. Das belegen aktuelle Statistiken. Doch nicht überall sind Patienten denselben Risiken ausgesetzt. Wie viele Patienten Jahr für Jahr bei fehlerhaften medizinischen Behandlungen zu Schaden kommen, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen. Eine Bundesstatistik, die Behandlungsfehler und Behandlungsfehlervorwürfe erfasst, gibt es in Deutschland nicht. Zwar erheben der Medizinische Dienst Bund und die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft regelmäßig Zahlen zu diesem Thema. Und auch die großen Krankenkassen leisten einen Beitrag dazu, die Menge der echten und behaupteten Behandlungsfehler im deutschen Gesundheitswesen ermitteln. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist als die Zahl der Fälle, die in diesen Statistiken auftauen.

Fast ein Drittel der gemeldeten Fälle entfällt auf die Chirurgie

Das weiß man auch bei der Techniker Krankenkasse (TK). Deutschlands größte Krankenkasse hat gerade ihre aktuelle Behandlungsfehlerstatistik veröffentlicht – und dabei ausdrücklich klar gemacht, „dass diese Zahlen nur ein Indikator für die Versorgungslage sein können.“ Danach haben sich im vergangenen Jahr knapp 6000 Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an die TK gewandt. Die meisten Anfragen bezogen sich dabei chirurgische Behandlungen. Mit 30 Prozent macht dieser Bereich bei weitem die meisten Fälle aus. Auf Platz zwei landete die Zahnmedizin mit rund 17 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle. Allgemeinmediziner und Geburtshilfe / Gynäkologie verbuchen jeweils zehn Prozent der gemeldeten Fälle auf sich. Es folgen Pflegefehler mit sieben Prozent, die Orthopädie mit fünf Prozent die Augenheilkunde mit vier Prozent.

Mit anwaltlicher Hilfe schneller zum Recht

Schnelle Hilfe dürfen sich die Betroffenen allerdings nicht erwarten, wenn sie fürchten, durch eine fehlerhafte Behandlung zu Schaden gekommen zu sein. So moniert man bei der TK, dass die Haftpflichtversicherungen von Ärzten die Gerichtsverfahren oft gezielt in die Länge zögen, um den Einigungsdruck bei auch bei jenen Patienten zu erhöhen, die angesichts ihrer gesundheitlichen Einbußen finanzielle Verluste erleiden – und damit mit echten Existenznöten kämpfen. Bei Geburtsfehlern etwa müssten die Opfer im Durchschnitt mehr als zehn Jahre für ihr Recht kämpfen. Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht in Offenbach rät Patienten vor diesem Hintergrund, sich beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler von Anfang an sachkundige Unterstützung zu suchen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht kann Betroffene nicht nur dabei unterstützen, ihre rechtliche Position besser einzuschätzen. Er hilft auch, die Weichen für ein etwaiges Gerichtsverfahren richtig zu stellen.