Wie läuft ein Arzthaftungsverfahren ab?
1. Beauftragung des Anwalts
- Erläuterung des Sachverhalts im Erstgespräch
- Erteilung der Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht
2. Anfordern von Behandlungsakten und Beweissicherung
(der Arzt sowie erforderlichenfalls die Vor- und Nachbehandler werden angeschrieben und aufgefordert, ihre Behandlungsdokumentation vorzulegen)
3. Sichtung der erhaltenen Unterlagen und Prüfung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
4. Einholung eines Gutachtens
- über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen,
- die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammern,
- durch einen Privatgutachter oder
- durch die Staatsanwaltschaft
5. Sichtung und Prüfung des Gutachtens in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sowie Erörterung mit Mandanten und Besprechung hinsichtlich weiterer Vorgehensweise
Falls sich ein Behandlungsfehler bestätigt:
6. Konfrontation des Arztes mit den Behandlungsfehlervorwürfen und Aufforderung zur Restitution
7. Korrespondenz mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes
- gegebenenfalls außergerichtliche Einigung
Falls eine Einigung nicht zustande kommt:
8. Gerichtliches Klageverfahren
- Klagebegründung
- Klageerwiderung
- Replik
- Einholung eines Sachverständigengutachtens
- mündliche Einvernahme des Sachverständigen
- rechtliche Würdigung
- Urteil oder Vergleich