Patientenrechte: Welche Verbesserungen Experten fordern – und was heute schon möglich ist

Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, kommt ohne anwaltliche Unterstützung meist nicht zu seinem Recht. Nun werden Forderungen laut, die Patientenrechte auszubauen. Was die Experten fordern – und wie Patienten heute schon erfolgreich gegen Ärztepfusch vorgehen. Fehldiagnosen. Vertauschte Medikamente. Vergessenes Material im Bauch von Operationspatienten. Mehr als 3500 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2021 nachgewiesen. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch deutlich höher sein.

Juristen fordern mehr Rechte für Patienten

Wenn in Praxen oder Kliniken Fehler passieren, sind die Folgen oft gravierend – und es stellt sich die Frage nach den Rechten der Opfer. Zwar gilt in Deutschland seit einer Dekade das Patientenrechtegesetz, das Betroffenen die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern soll. Dem einen oder anderen juristischen Beobachter gehen dessen Regelungen aber nicht weit genug. So verlangt zum Beispiel der Münstersche Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann in einem Gutachten für den Sozialverband Deutschland, dass es eine Pflicht der Behandelnden geben müsse, Patienten auch ohne Nachfrage „Tatsachen mitzuteilen, die das Vorliegen eines Behandlungsfehlers möglich oder naheliegend erscheinen lassen“. Eine solche Obligation besteht aktuell nicht. Doch auch wenn es in Sachen Patientenrechte in Deutschland sicher noch Luft nach oben gibt: Rechtlos sind Opfer von Behandlungsfehlern keineswegs. Zwar ist es nicht immer einfach, die eigenen Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Das liegt auch daran, dass Patienten einen Ärztepfusch in der Regel beweisen müssen. Von dieser Regel gibt es allerdings etliche patientenfreundliche Ausnahmen. Patienten, die möglichst schnell und nervenschonen zu Ihrem Recht kommen wollen, sollten daher einen Rechtsanwalt für Behandlungsfehler aufsuchen, um die Erfolgsaussichten ihres Vorhabens realistisch einschätzen zu lassen und frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.

Gute Erfolgsaussichten für Opfer von Behandlungsfehlern

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht betreut Patienten nicht nur bei Konflikten mit Ärzten und Krankenhäusern. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist er auch der richtige Ansprechpartner, wenn zum Beispiel die private Krankenversicherung nicht zahlen will oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert. Zudem übernimmt er den Schriftverkehr mit dem Arzt und dessen Versicherung und kümmert sich bei Bedarf darum, dass kompetente Sachverständige zeitnah die erforderlichen Gutachten erstellen.

Haben Sie Fragen?

Wie die Aussichten in Ihrem konkreten Fall stehen, kann ein Patientenanwalt mit genauen Kenntnissen im Arzthaftungsrecht beurteilen. Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 069 / 82 37 66 42 oder per E-Mail unter recht@arzthaftung-offenbach.de