Jeder zweite Patient hat Angst, eine falsche Diagnose zu erhalten
Die Sorge vor ärztlichen Fehlern ist groß. Dennoch schweigen viele Betroffene – oft, weil sie nicht wissen, wer ihnen helfen kann. Das muss sich ändern.
Ärzte als Halbgötter in Weiß? Das war einmal. Mehr als die Hälfte der Deutschen blickt inzwischen mit einiger Skepsis auf den Berufsstand. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, die Deutschlands größte Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse veröffentlicht hat.
Danach geht die Hälfte der Befragten davon aus, dass sie von einem Arzt schon einmal eine falsche Diagnose erhalten haben. Viele erwarten zudem, irgendwann einmal einen Medikationsfehler (33 Prozent), OP-Fehler (25 Prozent) oder Gerätefehler (17 Prozent) zu erleben.
53 Prozent derer, die vermuten, in den vergangenen zehn Jahren bereits Opfer eines solchen Fehlers geworden zu sein, verorten den ärztlichen Lapsus im ambulanten Sektor, 33 Prozent bei einer stationären Behandlung und 15 Prozent bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus.
Viele Patienten nehmen ihr Schicksal einfach hin
Noch dramatischer sind die Erkenntnisse der Studie, was den Umgang der Betroffenen mit den vermuteten
Behandlungsfehlern angeht. 28 Prozent der Betroffenen gaben an, geschwiegen und ihren Verdacht nicht weitergemeldet zu haben. Befragt nach den Gründen führte mehr als die Hälfte der Schweigenden aus, dass es nichts nütze, aktiv zu werden. Fast ebenso viele Teilnehmer nannten als Grund für ihre Zurückhaltung, dass sie nicht wüssten, an wen sie sich wenden können.
Auch ergab die Studie, dass die meisten Befragten kein Vertrauen in eine
angemessene Schadensregulierung haben. Patienten, die bereits persönliche Erfahrungen mit dem Thema
Arzthaftung gemacht haben, empfinden das existierende System noch seltener als gerecht. Gerade einmal 28 Prozent der Menschen aus dieser Gruppe berichten, dass auf eine faire Schadensregulierung vertrauen.
Für Jürgen Wahl,
Fachanwalt für Medizinrecht ist das ein unhaltbarer Zustand. „Wenn Patienten fürchten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten sie nicht deshalb schweigen, weil sie ein Vorgehen gegen ihren Arzt für aussichtslos halten“, so der Jurist. Aus seiner langjährigen Erfahrung als Patientenanwalt weiß er: Ob ein Arzthaftungsanspruch besteht, hängt von zahlreichen Faktoren und Unwägbarkeiten ab, die sich nur mit spezieller Expertise bewerten lassen.
Beratung vom Patientenanwalt zahlt sich aus
Sie haben den Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Profitieren Sie vom Fachwissen und der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Wahl in Offenbach. Wir beraten Sie fair und kompetent und setzen Ihre Ansprüche gegen Praxen, Kliniken und Einzelärzte durch – notfalls auch vor Gericht.