Die tag-genaue Berechnung des Schmerzensgeldes – Neue Maßstäbe durch das OLG Frankfurt

Mit der Abkehr von Tabellenwerken bei der Berechnung von Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden hin zu einer tag-genauen und am Einzelfall orientierten Methode setzt das OLG Frankfurt/Main in seiner Entscheidung (Az. 22 U 97/16) neue Maßstäbe. Dies soll die Berechnung von Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden besser an die moderne Ausstattung von Haushalten anpassen.

Motorradfahrer verunfallt – der Sachverhalt

Auf einer öffentlichen Straße versucht ein Autofahrer zu wenden und kollidiert dabei mit einem Motorradfahrer. Der Autofahrer übersah nicht nur den Motorradfahrer, sondern auch die rote Ampel. Der Motoradfahrer erleidet dabei schwerste Verletzungen im Bereich der Wirbelsäule, des Arms und des Bauches. Sein Arm muss im Bereich der Speiche mit einem externen Fixateur zusammengefügt werden. Sein Motorrad erleidet bei dem Unfall einen Totalschaden. Aufgrund des Unfalls war der Motorradfahrer 4 Monate krankgeschrieben. Auch bei der Führung seines Haushalts war der Motorradfahrer stark eingeschränkt. Als Dauerschaden blieb eine Störung der Sensibilität in der linken Hand.
Versicherung bietet außergerichtlich 5.000 Euro Schmerzensgeld
Die Versicherung des Autofahrers bot dem Motorradfahrer 5.000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme der Schäden des Motorrads. Den Haushaltsführungsschaden und den Verdienstausfall wollte die Versicherung allerdings nicht regulieren.
Zur Rechtslage
Tritt wie im vorliegenden Fall durch Unachtsamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers ein Schaden und eine Verletzung ein, so ist der Schädiger verpflichtet alle Schäden auszugleichen. Dazu zählen die materiellen Schäden wie z.B. die des beschädigten Motorrads, aber auch ein angemessenes Schmerzensgeld sowie andere mit dem Unfallereignis zusammenhängende Schäden. Wenn die Fähigkeit den eigenen Haushalt nicht mehr zu führen oder nicht mehr in der gleichen Weise im Haushalt mithelfen zu können eingeschränkt ist, spricht man vom sog. Haushaltsführungsschaden. Wie beim Schmerzensgeld auch, existieren für den Haushaltsführungsschaden verschiedenen von der Rechtsprechung genutzte Tabellenwerke. In solchen Tabellenwerken werden allgemeine Werte angegeben, die sich u.a. aus bereits entschiedenen Fällen ergeben haben. Doch ist dies gerecht? Das OLG meint nein!

LG Darmstadt spricht 11.000 Euro zu – wie die Gerichte entschieden

Weil sich der Motorradfahrer mit der Haftpflichtversicherung nicht vergleichen wollte, klagte er vor dem LG Darmstadt. Er konnte hinsichtlich des Haushaltsführungsschadens darlegen, welche Tätigkeiten er nicht mehr im eigenen Haushalt ausführen konnte. Hinzu kam, dass der Motorradfahrer auch im Haushalt seiner pflegebedürftigen Mutter vor dem Unfall mithalf und so zusätzliche Haushaltsführungsschäden geltend machen konnte.
LG Darmstadt: Stundensatz anhand TVöD
Das LG Darmstadt erkannte die beiden Haushaltsführungsschäden aus dem eigenen und dem Haushalt der Mutter des Motorradfahrers an. Fraglich war, mit welchem Stundensatz diese Schäden zu vergüten sind. Hier griff das Landgericht auf einen aktuellen Tarifvertrag zurück. Das LG nutze dabei den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltstufe V. Somit wurden die individuell ermittelten Stunden, die der Motorradfahrer in beiden Haushalten leistete, addiert und mit diesem Stundensatz des TVöD multipliziert.

Autofahrer legt Berufung ein – wie das OLG Frankfurt entschied

Gegen das Urteil des LG Darmstadt legte der Autofahrer vor dem OLG Frankfurt Berufung ein. Seine Berufung stützte der Autofahrer darauf, dass das Landgericht einige seiner Beweisanträge nicht ordnungsgemäß behandelt habe. Das OLG Frankfurt (Az. 22 U 97/16) bestätigte das Urteil des Landgerichts und erhöhte die Summen für Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.
Tag-genaue Berechnung ermöglicht mehr Einzelfallgerechtigkeit
Statt sich bei der Berechnung des Schmerzensgelds und des Haushaltsführungsschadens an den Tabellenwerken und an ähnlichen bereits ergangen Gerichtsentscheidungen zu orientieren, nutze das OLG jedoch eine andere Methode. Mit der tag-genauen Methode sollte dem Einzelfall mehr „Gerechtigkeit“ zu teil werden und besondere Zu- oder Abschläge berücksichtigen.
Außergerichtliche Vereinbarung über Höhe des Schmerzensgeldes werden vereinfacht
Dabei knüpft die Berechnung des Schmerzensgeldes an standardisierte Kriterien wie unterschiedliche Behandlungsstufen und Stufen der Schadensfolgen an, berücksichtigt aber auch den Grad der Schädigungsfolgen. Dieser Grad soll die Funktionseinschränkungen für den Geschädigten, hier die Störung der Sensibilität in der linken Hand, und somit ein Maß für die Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung eines Gesundheitsschadens darstellen. Die angesprochenen Zu- oder Abschläge sollen bei der Berechnung des tag-genauen Schmerzensgeldes aber auch besondere Schwierigkeiten bei der Behandlung und Genesung berücksichtigen können. Vereinfacht wird nach den Vorstellungen des OLG damit aber auch die außergerichtliche „Verhandlung“ zwischen Geschädigtem und Haftpflichtversicherung über ein Schmerzensgeld, da dies nun „objektiv“ berechnet werden kann.
Haushaltsführungsschaden
Ähnliche Maßstäbe legte das OLG auch bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens an. Hier waren die Erwägungen vor allem davon geprägt, dass die Tabellenwerke die heutige moderne Unterstützung durch Smart-Home und allerlei technischer Weiterentwicklungen wie Mäh- und Saugroboter oder WLAN-gestützte Küchenmaschinen, die den Haushaltsaufwand verringern, nicht berücksichtigen. Deshalb soll bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens auch das Nettoeinkommen des betroffenen Haushalts mit in die Berechnung einfließen. Ein hohes Einkommen bietet eher die Möglichkeit solche beschriebenen Geräte zu erwerben und zu nutzen, als bei niedrigeren Einkommen.

Was der Fachanwalt dazu sagt:

Man kann diese Entscheidung durchaus als Revolution bezeichnen. Das OLG wendet sich mit diesen Berechnungsmethoden einem modernen und objektiven Maßstab zu, um Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden berechnen zu können. Während der Haushaltsführungsschaden sich nunmehr am Netto-Einkommen orientiert, orientiert sich das Schmerzensgeld viel mehr an objektiven Kategorien. Gerade bei schweren Folgeschäden oder einem jungen Alter eines Geschädigten stößt die bisherige Berechnung an ihre Grenzen. Diese „Ungerechtigkeit“ kann die neue tag-genaue Methode besser ausgleichen. So wird die Methode aber auch dazu führen, dass bei leichteren Schädigungsfolgen das Schmerzensgeld geringer ausfallen könnte. Es bleibt spannend zu sehen, welche anderen Gerichte sich dieser Methode anschließen werden.