Künstliche Intelligenz in der Medizin: Wer haftet, wenn Patienten ein Schaden durch KI entsteht?
Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) krempelt derzeit ganze Branchen um und eröffnet auch im Gesundheitswesen neue Möglichkeiten: Mediziner erhalten durch die schnelle Analyse großer Datenmengen Unterstützung bei komplexen Diagnosen und können (fast in Echtzeit) passgenaue personalisierte Behandlungspläne erstellen.
Der verbesserten Effizienz stehen aber auch Nachteile gegenüber. Vor allem, wenn es um Haftungsfragen geht. Dabei erhebt sich vor allem das Problem, wer beim Einsatz von KI der zur Verantwortung zu ziehen ist, wenn ein Patient zu Schaden kommt.
Bis auf Weiteres bleibt der Arzt verantwortlich
„Grundsätzlich haften Ärzte bzw. Krankenhausträger immer dann für einen
Behandlungsfehler, wenn eine Therapie nicht dem anerkannten medizinischen Standard entspricht“, sagt Jürgen Wahl,
Fachanwalt für Medizinrecht aus Offenbach.
Diese Regel hilft beim Einsatz von KI-Systeme aber nur sehr begrenzt weiter, da die Technologie so neu ist, dass sich noch keine verlässlichen Standards herausgebildet haben. Daher bleibt es bis auf Weiteres auch beim Einsatz von KI dabei: Am Ende muss ein Mensch entscheiden muss, ob die Empfehlung der komplexen Software medizinisch vertretbar ist oder nicht. Konkret bedeutet das: „Ärzte müssen bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln nach wie vor eingreifen und dafür Sorge tragen, dass ihre Entscheidungen – auch die KI-gestützten –den allgemeinen medizinischen Standards entsprechen“, so
Arzthaftung Rechtsanwalt Wahl.
Haftung der Tech-Konzerne
Kommt ein Patient durch den Einsatz von KI zu Schaden, sind aber nicht nur
Ansprüche gegen den Arzt denkbar – auch die Hersteller des Systems stehen in der Verantwortung, wenn sich ein Fehler in der Software nachweisen lässt. Das dürfte in der Praxis allerdings nur in Ausnahmefällen gelingen, zumal KI-Systeme sich ständig weiterentwickeln.
Hierin liegt zum einen die große Chance, aber auch
die vielleicht größte Herausforderung von KI in der Medizin: Die Systeme sind inzwischen so komplex, dass selbst ausgewiesene Experten nicht immer nachvollziehen können, wie genau eine Entscheidung zustande kommt.
Auch aus diesem Grund hat die Europäische Kommission bereits im Jahr 2022 einen Richtlinienentwurf zur KI-Haftung vorgelegt, der Geschädigten den Zugang zu Beweismitteln bei Schäden durch Hochrisiko-Systeme erleichtern soll. Allerdings ist er Gesetzgebungsprozess seither ins Stocken geraten.
Patienten, die befürchten, durch den Einsatz von KI einen Gesundheitsschaden erlitten zu haben, sollten daher frühzeitig einen
spezialisierten Rechtsanwalt für Ärztefehler aufsuchen, um auch nach dem derzeit geltendem Recht ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wie die Aussichten in Ihrem konkreten Fall stehen, kann ein Rechtsanwalt mit genauen Kenntnissen im Arzthaftungsrecht beurteilen. Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist
Fachanwalt für Medizinrecht und
Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Anwalt Arzthaftung: Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer
069 / 82 37 66 42 oder per E-Mail unter
recht@arzthaftung-offenbach.de