Kanzlei Wahl erstreitet 21000 Euro Schmerzensgeld nach verpfuschter Nasen-OP
Es beginnt mit einer Alltagssituation. Ein Patient stellt sich bei seinem HNO-Arzt vor, weil er schlecht Luft bekommt. Der Arzt diagnostiziert eine verkrümmte Nasenscheidewand und eine Vergrößerung der Nasenmuscheln. Weil eine Behandlung mit Nasentropfen keine Besserung der Beschwerden bringt, rät der Mediziner dem Mann in einem Folgetermin dazu, die Nasenscheidewand operativ begradigen zu lassen und im Rahmen des Eingriffes auch gleich die Nasenmuscheln zu verkleinern. Die Ereignisse, die sich nun anschlossen, waren alles andere als alltäglich. Direkt nach dem Eingriff, der unter Vollnarkose stattfand, klagte der Patient bereits über extreme Kopfschmerzen. Es folgten mehrere Untersuchungen. Sie zeigten ein Loch in der Nasenscheidewand. Daraufhin nahm der Arzt einen weiteren Eingriff vor, bei dem er versuchte, den Nasensteg neu zu positionieren. Doch auch die zweite Operation verbesserte den Zustand des Patienten nicht – im Gegenteil. Im Nachgang traten starke Blutungen auf. Zudem litt der Mann erneut unter schweren und anhaltenden Kopfschmerzen. Nach einer weiteren MRT-Untersuchung stand fest, dass dem Arzt bei der Operation ein gravierender Fehler unterlaufen war. Weitere Untersuchungen bestätigten zudem, dass das Loch in der Nasenscheidewand des Patienten 1,5 mal 3,5 Zentimeter groß war. Zudem hatte sich im Operationsbereich ein multirestitenter Krankenhauskeim angesiedelt, der die Beschwerden des Patienten zusätzlich verstärkte. Da nicht ausgemacht ist, dass sich das Loch mit einer weiteren OP schließen lässt und der Patient aufgrund der heftigen Schmerzen auch psychisch sehr belastet ist, entschied der nun behandelnde neue Arzt, die Beschwerden konservativ zu behandeln – unter anderem mit Nasenölen und Salben.
